AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pferdephysiotherapie und – osteopathie Sina Sievers
gültig ab dem 17.03.2023

§ 1
Anwendungsbereich

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Pferdephysiotherapie und –
osteopathie Sina Sievers und dem Auftraggeber des jeweiligen Behandlungsvertrages.

§ 2
Behandlungsvertrag

1.
Der Behandlungsvertrag der Parteien kommt durch eine verbindliche Terminvereinbarung
zustande. Die Terminvereinbarung bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung seitens der
Therapeutin.

2.
Die Therapeutin kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch einseitige Kündigung,
insbesondere in folgenden Fällen, beenden:

a. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Therapeutin ist nicht
gewährleistet;

b. Die Therapeutin stellt fest, dass die Beschwerden des Pferdes aufgrund ihrer
Qualifikation oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandelt werden können oder
dürfen;

c. Die Therapeutin stellt fest, dass die Behandlung sie in Gewissenskonflikte
bringen könnte;
d. Uneinigkeit über die für das jeweilige Pferd anzuwendenden Diagnose- und
Therapiemethoden.

4.
Im Falle der Kündigung durch die Therapeutin bleiben die bis dahin entstandenen
Ansprüche auf Honorar sowie auf Nebenkosten bestehen.

§ 3
Dienstleistungen

1.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienstleistungen durch Anamnese, Befundung und
Behandlung des vorgestellten Pferdes und entsprechende Dokumentation. Die konkrete
Vorgehensweise wird individuell auf das vorgestellte Pferd abgestimmt. Einzelheiten können
der Darstellung auf www.pferdephysiotherapie-sievers.de entnommen werden.

2.
Die Wahl der Therapie- und Diagnosemethoden obliegt der Therapeutin. Sie entscheidet
nach fachlicher Einschätzung und nach bestem Wissen und Gewissen.

3.
Die Behandlung der Therapeutin ist keine tierärztliche Behandlung. Sie wird nur solche
Methoden anwenden, die nicht einer ärztlichen Tätigkeit vorbehalten sind.

4.
Ein Erfolg der Behandlung wird nicht geschuldet.

§ 4

Mitwirkung des Auftraggebers

1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten sowohl an der Anamnese
als auch an weiterem Behandlungsverlauf nach seinen Möglichkeiten auf Anweisung der
Therapeutin mitzuwirken. Er hat insbesondere sämtliche erforderliche Auskünfte im Rahmen
der Anamnese und Diagnose vollständig und zutreffend zu erteilen. Sollte die Therapeutin
zu der Auffassung gelangen, nicht umfassend und vollständig informiert zu werden, so kann
sie die Behandlung jederzeit abbrechen (vgl. § 3 a).

2.
Die Therapeutin weist darauf hin, dass durch von ihr empfohlene Maßnahmen außerhalb der
Behandlungszeiten der Behandlungserfolg deutlich verbessert oder verstetigt werden kann.

§ 5
Ansprüche auf Honorar

1.
Die Therapeutin hat Anspruch auf ein angemessenes Honorar, das auf Anfrage vor Beginn
der Behandlung ausdrücklich beziffert wird.

2.
Das Honorar ist für jeden Behandlungstag vom Auftraggeber in Bar zu entrichten. Eine
Zahlung auf Rechnung kann individuell vereinbart werden. Die Therapeutin wird den
Geldempfang quittieren und auf Wunsch nachträglich eine Rechnung erstellen.

3.
Für den Fall der verspäteten Zahlung nach Rechnungslegung wird für jede Mahnung eine
Mahngebühr in Höhe von 5,00 € fällig.

4.
Soweit auf Anregung der Therapeutin Leistungen Dritter, insbesondere Laborleistungen,
erbracht werden, sind diese direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten
abzurechnen. Abweichende Vorgehensweisen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Die
Therapeutin versichert, für die Vermittlung von Leistungen Dritter, keinerlei
Vermittlungsgebühren oder sonstige Leistungen des Dritten zu erhalten.

§ 6
Fahrtkosten

Die Therapeutin hat Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für jede einzelne Behandlung.

§ 7
Haftung

1.

Die Therapeutin hat für ihre berufliche Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt 3,0 Mio. € für Sach – und
Personenschäden. Für Schäden, die durch die Tätigkeit der Therapeutin an dem behandelten
Pferd oder anderen Tieren im Eigentum der Auftraggeber entstehen, wird die Haftung
ausdrücklich auf die hierfür bestehende Deckungssumme von 20.000,00 € beschränkt. Für
sonstige Sach – und Personenschäden wird die Haftung auf die hierfür bestehende
Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. € beschränkt.

2.
Eine Haftung der Therapeutin für Schäden, die durch eine nicht vorsätzliche oder grob
fahrlässig herbeigeführte Verspätung oder Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Termins
entstehen, wird ausgeschlossen. Die Therapeutin versichert jedoch den Auftraggeber,
soweit es möglich ist, unverzüglich über solche Verzögerungen oder den Ausfall eines
Termins zu informieren.

3.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, das von ihm vorgestellte Tier
oder andere ihm zuzurechnende Umstände bei der Therapeutin entstehen, nach den
gesetzlichen Vorschriften.

§ 8
Vertraulichkeit

Die Therapeutin behandelt die ihr zur Verfügung gestellten oder hergestellten Daten
vertraulich. Informationen oder Auskünfte an Dritte werden nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des Tierhalters erteilt. Auf die Zustimmung kann verzichtet werden,
wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers erfolgt und davon auszugehen ist, dass
er der Weitergabe der Daten zustimmen würde. Dies gilt insbesondere für Informationen, die
an Hufschmiede, Sattler, Tierärzte, Tierkliniken oder Trainer im Interesse einer möglichst
erfolgreichen Behandlung des Pferdes weitergeleitet werden.

§ 9
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder dieser AGB ungültig oder
nichtig sein oder werden, so wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages
insgesamt nicht betroffen. Die entsprechende Bestimmung ist vielmehr durch eine solche
Klausel zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.